Wenn das Datenschutzpaket „Premium“ für Sie aktiviert ist, können Sie falcana erkennen lassen, ob Sie mit einer Adresse eine Kundenbeziehung haben. In diesem Fall dürfen Sie unter bestimmten Umständen Newsletter an diese Kontakte senden, auch wenn diese nicht explizit ihr Einverständnis gegeben haben.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen, wann bei bestehendem Kundenverhältnis das Versenden von Newslettern erlaubt ist, finden Sie nachstehend:
Deutschland
In Deutschland ist dieses Thema im UWG §7 Abs. 3 geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
Österreich
In Österreich ist dieses Thema in ähnlicher Form im Telekommunikationsgesetz (TKG) 2021 §174, Abs. 4 geregelt: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2021/190/P174/NOR40238632
Interessant kann in diesem Zusammenhang auch die Zusammenfassung der WK Österreich zum Thema e-mail-Versand sein: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/E-Mails_versenden_-_aber_richtig.html
Kriterien für Kundenbeziehung definieren
Im Datenschutzbereich von falcana können Sie definieren, anhand welcher Kriterien das System erkennen soll, ob es sich um eine bestehende Kundenbeziehung handelt:
Im oben gezeigten Beispiel wurde definiert, dass der Vertriebsstatus einer Adresse = „Kunde“ sein muss und die letzte Rechnung nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
e-mail-Status „blau“ für bestehende Kunden
Identifiziert falcana für eine Adresse eine „bestehende Kundenbeziehung“, werden deren e-mail-Adressen (auch von Ansprechpartnern) blau gekennzeichnet:
Im Marketing-Bereich können Sie bei Verteilerlisten nach dem Status „blau“ explizit filtern.