Werbeabgabe in Rechnungen

Wenn Sie Leistungen verrechnen, die unter die österreichische Werbeabgabepflicht fallen, können Sie dies ganz einfach mit falcana umsetzen.

Dies erfolgt, indem einzelne Artikel-Positionen bei der Rechnungserstellung als werbeabgabepflichtig markiert werden. Dadurch sind auch „Misch-Rechnungen“ möglich, d.h. Sie können auch Rechnungen erstellen, in denen manche Positionen mit und andere ohne Werbeabgabe abgerechnet werden.

Um diese Funktion zu nutzen, müssen Sie in den Admin-Einstellungen
unter „Angebote & Faktura“ -> „Sonstige Einstellungen“ das Häkchen für „Berechnung einer Werbeabgabe ermöglichen“ aktivieren:

Im nächsten Schritt aktivieren Sie beim jeweiligen Mandanten das Häkchen „Werbeabgabe bei Positionen dieses Mandanten vorbelegen“:

Wenn Sie eine Faktura erstellen, können Sie somit direkt in der entsprechenden Artikel-Position das Häkchen bei „Werbeabgabe für diese Position berechnen“ setzen:

falcana fügt automatisch 5 % Werbeabgabe für die entsprechenden Positionen am Ende der Rechnung hinzu. Bei Mischrechnungen wird die Werbeabgabe kumuliert dargestellt.

Im folgenden Beispiel sind z.B. die Pos. 2 und 3 werbeabgabepflichtig:

Aktualisiert am 24. März 2020

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