Wenn Sie Leistungen verrechnen, die unter die österreichische Werbeabgabepflicht fallen, können Sie dies ganz einfach mit falcana umsetzen.
Dies erfolgt, indem einzelne Artikel-Positionen bei der Rechnungserstellung als werbeabgabepflichtig markiert werden. Dadurch sind auch „Misch-Rechnungen“ möglich, d.h. Sie können auch Rechnungen erstellen, in denen manche Positionen mit und andere ohne Werbeabgabe abgerechnet werden.
Um diese Funktion zu nutzen, müssen Sie in den Admin-Einstellungen
unter „Angebote & Faktura“ -> „Sonstige Einstellungen“ das Häkchen für „Berechnung einer Werbeabgabe ermöglichen“ aktivieren:
Im nächsten Schritt aktivieren Sie beim jeweiligen Mandanten das Häkchen „Werbeabgabe bei Positionen dieses Mandanten vorbelegen“:
Wenn Sie eine Faktura erstellen, können Sie somit direkt in der entsprechenden Artikel-Position das Häkchen bei „Werbeabgabe für diese Position berechnen“ setzen:
falcana fügt automatisch 5 % Werbeabgabe für die entsprechenden Positionen am Ende der Rechnung hinzu. Bei Mischrechnungen wird die Werbeabgabe kumuliert dargestellt.
Im folgenden Beispiel sind z.B. die Pos. 2 und 3 werbeabgabepflichtig: